Überraschung vom Finanzamt
Tipps von Steuerberater Thomas Maier, Südwest Consult AG aus Dahn. www.consult-ag.de
§42g Einkommensteuergesetz
Laut dem neu eingeführten §42g Einkommensteuergesetz ist es der Finanzverwaltung erlaubt, eine sogenannte Lohnsteuer- Nachschau durchzuführen. Damit sind Betriebsprüfer ermächtigt, ohne vorherige Ankündigung bzw. außerhalb einer Lohnsteuer-Außenprüfung, Grundstücke und Geschäftsräume eines Gastronomiebetriebes oder Hotels zu betreten, um Lohn- und Gehaltsunterlagen, Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden zu verlangen.
Den Betrieben ist damit eine entsprechende Vorbereitung auf eine bevorstehende Lohnsteuer-Außenprüfung genommen. Zwar ist die Lohnsteuer-Nachschau nicht mit einer Lohnsteuer-Außenprüfung gleichzusetzen, dennoch ist es empfehlenswert, eine berichtigte Steuererklärung abzugeben, sobald bei einer Prüfung Fehler mit steuerlicher Wirkung aufgetreten sind.
Die lohnsteuerlichen Außenprüfungen nehmen immer mehr zu! Bei einer entsprechenden Vorbereitung stehen die Chancen jedoch gut, dass sie ohne größere Beanstandungen verlaufen.